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Gesetzliche Information

Maßnahmen bei einem Störfall

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

als Industrieunternehmen informieren wir die Öffentlichkeit auf dieser Seite über unsere Tätigkeiten und Sicherheitsmaßnahmen. Diese Information ist gesetzlich vorgeschrieben, da unser Betrieb als Betriebsbereich der unteren Klasse unter die Störfallverordnung fällt. Die Rechtsgrundlage dafür ist §8a StörfallV in Verbindung mit Anhang V Teil 1 StörfallV.

Information für die Öffentlichkeit

1. Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs

Unser Unternehmen

DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA, DELO-Allee 1, 86949 Windach

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde

Rechtlicher Rahmen

Unser Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Die Anzeige nach §7 Störfallverordnung wurde dem Landratsamt Landsberg am Lech als zuständiger Behörde am 23.01.2026 vorgelegt.

3. Erläuterungen der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Was wir tun

DELO entwickelt und produziert am Standort Windach Spezialklebstoffe für industrielle Anwendungen, insbesondere für die Halbleiter-, Automobil- und Consumer Electronics-Industrie.

4. Bezeichnung der gefährlichen Stoffe

Welche Stoffe verwenden wir?

Bei den am Standort gelagerten gefährlichen Stoffen handelt es sich in erster Linie um Stoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung die Umwelt gefährden können, zum Beispiel Epoxidharze, Acrylate und Heizöl. Ein Freisetzen dieser Stoffe ist hauptsächlich durch ein Auslaufen bei der Handhabung denkbar.

Von anderen gefährlichen, am Standort gelagerten Stoffen wie Methanol geht nur eine geringe Gefahr für die öffentliche Gesundheit aus. Methanol etwa würde sich im Boden innerhalb weniger Wochen biologisch abbauen.

5. Informationen und Verhalten bei einem Störfall

Was passiert im Notfall?

Falls es zu einem Störfall kommen sollte, gelten die mit den Einsatzkräften abgestimmten Notfallpläne. Im unwahrscheinlichen Fall einer Gefahr für die Öffentlichkeit warnen die zuständigen Behörden unverzüglich die betroffene Nachbarschaft. Bitte leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge.

In einem Störfall sind auch aktuelle Informationen auf dieser Webseite zu finden.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung

Letzter Besichtigungstermin

Das Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung wird bekanntgegeben, sobald die erste Vor-Ort-Besichtigung erfolgt ist.

7. Weitere Informationen

Haben Sie Fragen?

Weitere Informationen über unseren Standort finden Sie unter www.delo.de oder 08193 9900-0

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