§ 1 Ausschließliche Geltung
(1) Wir bestellen nur zu unseren Einkaufsbedingungen; unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Anderslautende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im folgenden Lieferant genannt) gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.
(3) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


